Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Stadt Waldenbuch
Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen
Beschreibung
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers, der ab Juli 2027 im ausgeschriebenen Projektgebiet flächendeckend marktübliche Breitbanddienste bereitstellt und das im Rahmen der Bundes- und Landesförderung errichtete NGA-Netz langfristig betreibt. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, ein funktionsfähiges und zukunftssicheres Hochgeschwindigkeitsnetz zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu betreiben. Hierbei sind – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorhandene eigene Netzinfrastrukturen sowie bestehende öffentliche Infrastrukturen zu nutzen. Darüber hinaus können Netzbestandteile Dritter angemietet werden, sofern dies zur wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens beiträgt.
Die Stadt Waldenbuch beabsichtigt, alle Bürgerinnen und Bürger im Projektgebiet mit leistungsfähigen breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Zu diesem Zweck sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung der erforderlichen Endkundendienstleistungen vergeben werden. Zur Finanzierung des Vorhabens hat die Stadt Waldenbuch im Rahmen der Richtlinie des Bundes zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland eine Infrastrukturförderung für den Ausbau der sogenannten „Weißen Flecken“ beantragt. Der entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes liegt bereits vor. Ergänzend wurde beim Land Baden-Württemberg eine Kofinanzierung auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung der Bundesförderung (VwV Breitbandmitfinanzierung) beantragt. Auch hierfür liegt der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes vor. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers, der ab Juli 2027 im ausgeschriebenen Projektgebiet flächendeckend marktübliche Breitbanddienste bereitstellt und das im Rahmen der Bundes- und Landesförderung errichtete NGA-Netz langfristig betreibt. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, ein funktionsfähiges und zukunftssicheres Hochgeschwindigkeitsnetz zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu betreiben. Hierbei sind – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorhandene eigene Netzinfrastrukturen sowie bestehende öffentliche Infrastrukturen zu nutzen. Darüber hinaus können Netzbestandteile Dritter angemietet werden, sofern dies zur wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens beiträgt. Dem Konzessionsnehmer obliegen insbesondere folgende Leistungen und Verpflichtungen: • Planung und Errichtung der passiven Breitbandinfrastruktur einschließlich aller erforderlichen Netzkomponenten, • Installation, Inbetriebnahme und Betrieb der aktiven Netztechnik, • Sicherstellung eines leistungsfähigen und diskriminierungsfreien Netzbetriebs, • Bereitstellung marktüblicher Telekommunikationsdienste für Endkunden (insbesondere Internet-, Telefonie- und gegebenenfalls Fernsehdienste) zu marktüblichen Konditionen, • Bereitstellung diskriminierungsfreier Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis zu marktüblichen Bedingungen entsprechend den Vorgaben der Breitbandförderung. Der Netzbetrieb ist unter Beachtung der jeweils geltenden Förderbestimmungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen. Auf die Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepub-lik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 Zuwendungsbescheide E-Az.: 832.5/3-21 09BW300778 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des …
- 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
- 32412000
- 32571000 Kommunikationsinfrastruktur
- 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
- 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 72411000
Weitere Ausschreibungen
- AbgeschlossenPlanung, Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in AßlingGemeinde AßlingVeröffentlicht 8. Juli 2026Geschätzter Wert 818.342 €
- AbgeschlossenPlanung, Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in SchonstettVerwaltungsgemeinschaft HalfingVeröffentlicht 7. Juli 2026Geschätzter Wert 875.992 €
- AbgeschlossenErrichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Kreis Recklinghausen (Graue Flecken)Kreis Recklinghausen, Der LandratVeröffentlicht 12. Juni 2026Geschätzter Wert 18.066.411 €
- AbgeschlossenPlanung, Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in Bad EndorfMarktverwaltung Bad EndorfVeröffentlicht 16. Februar 2026Geschätzter Wert 525.049 €
- AbgeschlossenEiCoNeD2025 - Los 4 UC-TK-SystemFreistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer LandesrechenzentrumVeröffentlicht 14. Januar 2026
- VergebenStrategische Partnerschaft MultimediaWBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbHVeröffentlicht 7. Januar 2026Tele Columbus Netz GmbH · 0 €
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Quelle: TED (Tenders Electronic Daily), Amt für Veröffentlichungen der EU. Weiterverwendung gemäß Beschluss 2011/833/EU der Kommission. Aktualisiert 12. Oktober 2026.