Abgeschlossen

Heideprogramm 3.0 auf Sylt - Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet auf dem Flugplatz Sylt

Kreis Nordfriesland

Beschreibung

Heideprogramm 3.0 auf Sylt über eine ELER-Förderung – Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet „Dünen- und Heidelandschaften Nord- und Mittel-Sylt, Teilgebiet Flugplatz und angrenzende Flächen", auf dem Flugplatz in Westerland auf Sylt für die Jahre 2026 bis 2028 durch Entkusseln und Plaggen inkl. Entsorgung

Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden. Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Die Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen. Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Durch Entkusselung von etwa 10 ha verbuschter Heidefläche sollen diese bis an die Waldgrenze von Gehölzen freigestellt werden. Im Maßnahmengebiet befindet sich ein 1,495 ha großer Waldbestand. Der Waldbestand ist von der Entkusselung auszunehmen. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit, ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Lupine, Geissblatt, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Verbleib sämtlicher abgetragener Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Im Anschluss ist auf einer bis zu 5,5 ha großen Heidefläche in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m²) zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen auszusparen. Der Verbleib der abgetragenen Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es gab bereits Vorgespräche mit insularen Landwirten, die etwa 20 ha Acker zur Ausbringung des Materials entgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kontakt zur weiteren Abstimmung wird bei Bedarf bei Auftragsvergabe hergestellt. Es ist mit Kosten in Höhe von rd. 13,00 €/m³ für das …

  • 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
  • 90721100

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Quelle: TED (Tenders Electronic Daily), Amt für Veröffentlichungen der EU. Weiterverwendung gemäß Beschluss 2011/833/EU der Kommission. Aktualisiert 12. Oktober 2026.