MKK-Brückenschule-BK
Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Beschreibung
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen mehrgeschossigen freistehenden Grundschulgebäudes mit einer integrierten Einfeld-Sporthalle einschließlich deren Außenanlage.
Der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger, vertreten durch dessen zuständiges Amt 65 - Schulbau und Liegenschaften - (nachfolgend auch als "Auftraggeber" oder "AG" bezeichnet) beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen mehrgeschossigen freistehenden Grundschulgebäudes mit einer integrierten Einfeld-Sporthalle einschließlich deren Außenanlage auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege einer Totalübernehmervergabe. Der Auftraggeber verfolgt dabei das Ziel, ein den heutigen und erwartbar künftigen Anforderungen gerecht werdendes, architektonisch und städtebaulich unter Berücksichtigung aller insbesondere pädagogischen und neuzeitlich technischen Erfordernissen individuell gestaltetes, qualitativ hochwertiges Lernhaus-Clusterschulgebäude in bestmöglich kurzer Planungs- und Bauzeit zu entrichten, dessen Erstbezug spätestens zu Beginn des Schuljahres 2028/2029 erfolgen soll, wenn erforderlich zwar später, aber schnellstmöglich danach. Vergütet werden die Leistungen auf der Grundlage der Vereinbarung eines generell pauschalen Festpreises. Die funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und die weiteren Vergabe- und Vertragsunterlagen bestimmen den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Kalkulatorische Annahmen des Auftragnehmers werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich vorgesehen oder vom Auftraggeber im finalen Angebot ausdrücklich anerkannt werden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst sämtliche Planungs- und Bauleistungen, die zur genehmigungsfähigen, funktionsgerechten, bezugsfertigen und schlüsselfertigen Errichtung des Schulgebäudes einschließlich der integrierten Einfeld-Sporthalle und der Außenanlagen erforderlich sind. Dies schließt insbesondere die Erstellung und Einreichung sämtlicher Genehmigungsunterlagen, des Bauantrags und eines erforderlichen Antrags auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden ein. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen können vom Auftragnehmer nach eigener fachlicher Prüfung vollständig, teilweise oder nicht übernommen werden, soweit die Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmen. Übernimmt oder verwendet der Auftragnehmer vorhandene Planungsinhalte, werden diese Bestandteil seiner eigenen Planung. Er trägt auch insoweit die vollständige Planungs-, Koordinations- und Erfolgsverantwortung. Das Vorhaben ist innerhalb des durch den Bebauungsplan "Neue Brückenschule" der Stadt Bruchköbel und die übrigen Vergabeunterlagen bestimmten Baufelds zu planen und zu verwirklichen.
- 45214210 Bau von Grundschulen
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Quelle: TED (Tenders Electronic Daily), Amt für Veröffentlichungen der EU. Weiterverwendung gemäß Beschluss 2011/833/EU der Kommission. Aktualisiert 12. Oktober 2026.