Abgeschlossen

Planung, Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Böblingen

Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in dem „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch sieben Adressen in der Gemeinde Altdorf unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Die Projekte werden wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch fünf Adressen in der Gemeinde Bondorf unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Die Projekte werden wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß …

  • 64200000 Fernmeldedienste
  • 32571000 Kommunikationsinfrastruktur
  • 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
  • 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
  • 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 72411000

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Quelle: TED (Tenders Electronic Daily), Amt für Veröffentlichungen der EU. Weiterverwendung gemäß Beschluss 2011/833/EU der Kommission. Aktualisiert 12. Oktober 2026.