GEGIn KraftTeil 2: Anforderungen an zu errichtende Gebäude
GEG § 17
Aneinandergereihte Bebauung
Amtlicher Text
Werden aneinandergereihte Wohngebäude gleichzeitig errichtet, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen der §§ 12, 14, 15 und 16 wie ein Gebäude behandelt werden. Die Vorschriften des Teiles 5 bleiben unberührt.
Was bedeutet das?
Was bedeutet die Vorschrift für Ihr Bauvorhaben?
Planium liest die Vorschrift zusammen mit Ihren Plänen und Unterlagen und gibt eine konkrete Antwort: was gefordert ist, wer verantwortlich ist und was Sie prüfen müssen.
Planium zu dieser Vorschrift fragen