GEGIn KraftTeil 2: Anforderungen an zu errichtende Gebäude

GEG § 19

Baulicher Wärmeschutz

Amtlicher Text

Ein zu errichtendes Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 nicht überschritten werden.

Was bedeutet das?

Was bedeutet die Vorschrift für Ihr Bauvorhaben?

Planium liest die Vorschrift zusammen mit Ihren Plänen und Unterlagen und gibt eine konkrete Antwort: was gefordert ist, wer verantwortlich ist und was Sie prüfen müssen.

Planium zu dieser Vorschrift fragen