GEGIn KraftBundesrepublik Deutschland · 120 Paragrafen

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude, den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und Energieausweise. Bauordnungsrechtliche Fragen wie Abstandsflächen oder Brandschutz regeln dagegen die 16 Landesbauordnungen der Länder.

Teil 1 Allgemeiner Teil

Teil 2 Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Teil 3 Modernisierung von bestehenden Gebäuden

Teil 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Teil 5 Energieausweise

Teil 6 Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

Teil 7 Vollzug

Teil 8 Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9 Übergangsvorschriften