GEGIn KraftBundesrepublik Deutschland · 120 Paragrafen
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude, den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und Energieausweise. Bauordnungsrechtliche Fragen wie Abstandsflächen oder Brandschutz regeln dagegen die 16 Landesbauordnungen der Länder.
Teil 1 Allgemeiner Teil
- § 1Zweck und Ziel
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
- § 5Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- § 6Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- § 6aVerordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
- § 7Regeln der Technik
- § 8Verantwortliche
- § 9Länderregelung
- § 9aEvaluation
Teil 2 Anforderungen an zu errichtende Gebäude
- § 10Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
- § 11Mindestwärmeschutz
- § 12Wärmebrücken
- § 13Dichtheit
- § 14Sommerlicher Wärmeschutz
- § 15Gesamtenergiebedarf
- § 16Baulicher Wärmeschutz
- § 17Aneinandergereihte Bebauung
- § 18Gesamtenergiebedarf
- § 19Baulicher Wärmeschutz
- § 20Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
- § 21Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
- § 22Primärenergiefaktoren
- § 23Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- § 24Einfluss von Wärmebrücken
- § 25Berechnungsrandbedingungen
- § 26Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
- § 27Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
- § 28Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
- § 29Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
- § 30Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
- § 31Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
- § 32Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
- § 33Andere Berechnungsverfahren
Teil 3 Modernisierung von bestehenden Gebäuden
- § 34Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- § 35Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
- § 36Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
- § 37Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
- § 38Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
- § 39Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
- § 40(weggefallen) (aufgehoben)
- § 41 (aufgehoben)
- § 42Grundsatz
- § 42aGrüngas-/Grünheizölquote
- § 43Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird
- § 44Einbau einer solarthermischen Anlage
- § 45Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse
- § 46Einbau einer Stromdirektheizung
- § 47(weggefallen) (aufgehoben)
- § 48 (aufgehoben)
- § 49 (aufgehoben)
- § 50 (aufgehoben)
- § 51 (aufgehoben)
- § 52 (aufgehoben)
- § 53 (aufgehoben)
- § 54 (aufgehoben)
- § 55 (aufgehoben)
Teil 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
- § 56Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung
- § 57Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- § 58Betriebsbereitschaft
- § 59Sachgerechte Bedienung
- § 60Wartung und Instandhaltung
- § 60aPrüfung und Optimierung von Wärmepumpen
- § 60bPrüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
- § 60cHydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
- § 61Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
- § 62Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
- § 63Raumweise Regelung der Raumtemperatur
- § 64Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
- § 65Begrenzung der elektrischen Leistung
- § 66Regelung der Be- und Entfeuchtung
- § 67Regelung der Volumenströme
- § 68Wärmerückgewinnung
- § 69Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
- § 70Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
- § 71(weggefallen) (aufgehoben)
- § 72 (aufgehoben)
- § 73 (aufgehoben)
- § 74Betreiberpflicht
- § 75Durchführung und Umfang der Inspektion
- § 76Zeitpunkt der Inspektion
- § 77Fachkunde des Inspektionspersonals
- § 78Inspektionsbericht; Registriernummern
Teil 5 Energieausweise
- § 79Grundsätze des Energieausweises
- § 80Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- § 81Energiebedarfsausweis
- § 82Energieverbrauchsausweis
- § 83Ermittlung und Bereitstellung von Daten
- § 84Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
- § 85Angaben im Energieausweis
- § 86Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
- § 87Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- § 88Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
Teil 6 Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
Teil 7 Vollzug
- § 92Erfüllungserklärung
- § 93Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
- § 94Verordnungsermächtigung
- § 95Behördliche Befugnisse
- § 96Private Nachweise
- § 97Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- § 98Registriernummer
- § 99Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- § 100Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
- § 101Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
- § 102Befreiungen
- § 103Innovationsklausel
Teil 8 Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang
Teil 9 Übergangsvorschriften
- § 110Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- § 111Allgemeine Übergangsvorschriften
- § 112Übergangsvorschriften für Energieausweise
- § 113Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
- § 114Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik